
Eine Einführung in das Bieterverfahren
Das Bieterverfahren – warum wir das durchführen und wie es funktioniert.
Das Bieterverfahren dient dazu eine Finanzierungszusage der Mitglieder für das kommende Jahr einzuholen. Es soll sich dabei am Budget und den Möglichkeiten des einzelnen ausrichten. Jeder der im nächsten Gartenjahr dabei sein möchte, muss ein verbindliches Gebot abgebeben – pro ganzer Ernteanteil.
Warum ist das Bieterverfahren Grundlage der Preisermittlung?
Anders als bei einer Gemüsekiste ist eine Solidarische Landwirtschaft eine Gemeinschaft von Verbrauchern, die den Produzenten existenziell tragen, damit dieser möglichst frei von Marktzwängen produzieren kann. Man leistet durch seinen Kostenbeitrag und sein Engagement einen Beitrag zum Gesamtprojekt. Somit ist es dann auch möglich untereinander solidarisch zu sein und es können es auch Mitgliedern mit geringerem Einkommen Ernteteiler werden. Deshalb führen wir das Bieterverfahren durch.
Wie läuft eine Bieterrunde ab?
Auf Basis der Erfahrungen der letzten Jahre, der finanziellen Situation der Solawi Groß-Umstadt und der Budgetplanung für das neue Gartenjahr errechnet der Vorstand jeweils den notwendigen Finanzbedarf. Diese Summe geteilt durch die Anzahl der Ernteteiler ergibt ein durchschnittlicher Kostenbeitrag, der als Vorschlagsbetrag vorgelegt wird.
Bieterverfahren der Mitglieder
Jeder ganze Ernteanteil kann den Betrag bieten, der seinen finanziellen Möglichkeiten entspricht und der ihm angemessen erscheint. Hierbei gibt der Vorschlagsbetrag Orientierung. Ein höheres Gebot, also ein Betrag, der über der Empfehlung liegt, unterstützt damit finanziell diejenigen, die weniger zahlen können und die Entwicklung des Projektes.
Halbe Ernteanteile
Wer seinen Ernteanteil teilt, gibt mit seiner Partnerin oder seinem Partner zusammen ein gemeinsames Gebot ab und begleicht den Betrag auch in einer Summe. Die Partner gleichen sich dann intern untereinander aus.
Einladung zur Bieterrunde
Zur Bieterrunde wird durch die Vorstandsvorsitzende via Mail eingeladen. Die Gebote sind vor der jährlichen Mitgliederversammlung im Frühjahr per E-Mail oder Post abzugeben. Wer kein Gebot abgibt, zahlt automatisch den empfohlenen Durchschnittsbetrag.
Festsetzung des Monatsbeitrages
Wird in der ersten Runde der errechnete Durchschnittswert erreicht, ist das Verfahren beendet und für jeden Ernteanteil ist im neuen Gartenjahr der individuell gebotene Monatsbeitrag zu zahlen. Wenn nicht, wird eine zweite Runde durchgeführt. Wird auch dann der notwendige Finanzbedarf nicht gedeckt, wären von allen der Durchschnittswert zu zahlen.
Geheimhaltung
Ausschließlich der Vorstandsvorsitz erfährt durch die Gebotsrunde den personenbezogenen Gebotsbetrag. Er wird streng vertraulich weiter bearbeitet. Auch der Vorstand erhält keine Informationen zu einer personenbezogenen Auswertung.